Nutzungsbedingungen EduPool-BW
Medien aus edu-bw dürfen nur für Unterrichts- und schulische Übungszwecke genutzt werden. Eine kommerzielle und öffentliche Nutzung ist ausgeschlossen.
Lehrkräfte dürfen Medien aus edu-bw jederzeit und ortsunabhängig über den Zugang nutzen. In Abhängigkeit von der jeweils angebotenen Nutzungsform als Video-Inhalte als Stream verwenden, Video- und Audio-Inhalte downloaden, soweit dies im Rahmen der schulischen Nutzung erforderlich ist und das einzelne Medium dieses Recht zulässt – nur dann wird vom System ein Download angeboten.
Die Lehrkraft verpflichtet sich ausdrücklich die besonderen urheberrechtlichen Bestimmungen eines Mediums vor dem Download zu prüfen, wie sie auf dem Datenblatt des Mediums angezeigt werden. Mit dem Download verpflichtet sich die Lehrkraft, die rechtlichen Vorgaben zur Speicherung, Weitergabe und Löschung einzuhalten. Nach Ablauf der Lizenzzeit verpflichtet sich die Lehrkraft sämtliche Kopien eines downgeloadeten Mediums zu löschen.
Schülerinnen und Schüler dürfen Medien aus edu-bw jederzeit und ortsunabhängig über den Zugang nutzen und in Abhängigkeit von der jeweils angebotenen Nutzungsform Video- und Audio-Inhalte als Stream verwenden. Alle weiteren Unterrichtsmaterialien, bei denen es sich nicht um Video- oder Audio-Inhalte handelt, dürfen heruntergeladen werden.
Die Nutzung darf nur für schulische Zwecke erfolgen.
Nutzung der Medien
Die Nutzung der Medien umfasst die Weitergabe der Medien als Teil oder Ganzes (Screenshot, kurze Videosequenz, Bilder, Audio, Textabschnitte) durch die Lehrkraft. Die Nutzung kann durch Schüler und Schülerinnen, deren Sorgeberechtigte, oder Lehrkräfte erfolgen, soweit dies im Zusammenhang mit dem pädagogischen Auftrag, insbesondere Unterricht, der Schule steht und, gleich, ob die Nutzung an der Schule oder außerhalb erfolgt. Der Begriff „Lehrkraft“ umfasst jede Person, die an den Schulen im Unterricht oder der Ganztagsbetreuung an den Schulen tätig ist, gleich ob es sich um einen Arbeitnehmer/in oder Beamtin/en der öffentlichen Hand, eines Trägers der Jugendhilfe oder einen anderen Dienstleister oder eine Selbständige/n handelt.
Ein Weiterverarbeiten bzw. Verändern der urheberrechtlich geschützten Werke ist nur im Klassenverband bzw. Kursverband zu Übungszwecken gestattet. Weiterverarbeitete bzw. veränderte Werke dürfen den Klassen- bzw. Kursverband nicht verlassen und müssen spätestens am Schuljahresende gelöscht werden. Sollen Arbeiten, die Medien aus edu-bw enthalten, bei schulischen Wettbewerben eingereicht werden, müssen vorher die Urheberrechte bei dem einzelnen Medienanbieter eingeholt werden.
Bei der Verwendung von Medien ist stets auf die Angabe der in der Mediathek zur Verfügung gestellten, auf die einzelnen Medien bezogenen Herkunfts- bzw. Quellenangaben und ggf. Lizenzformen (z. B. bei Creative-Commons-Lizenzen) zu achten. Eine etwaige Veröffentlichung weiterverarbeiteter und/oder veränderter Medien auf der Homepage oder in Printprodukten der Schule sowie eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Ausgenommen davon sind Medien, für die ausdrücklich weiter gehende Nutzungsrechte eingeräumt sind (z. B. Creative Commons).
Soweit die Lizenz zeitlich befristet ist, dürfen die Medien aus edu-bw in dem beschriebenen Umfang nur für die Dauer des jeweils gültigen Lizenzzeitraumes genutzt werden. Nach Ablauf der Lizenzzeit ist das Medium in der Mediathek nicht mehr abrufbar. Es darf nicht mehr eingesetzt werden und der Nutzer ist verpflichtet, alle auf elektronischen Datenträgern abgelegten Kopien zu löschen.
Nichtbeachtung der Bestimmungen
Zuwiderhandlungen gegen die Nutzerordnung, die Weitergabe von Medien oder ein Missbrauch des Zugangs zu den Medien können neben Schadensersatzforderungen auch strafrechtliche Verfolgungen nach sich ziehen.